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Räumen Sie typische Vorurteile aus dem Weg!- Was Sie über Zeitarbeit wissen sollten



Wer ist eigentlich mein Arbeitgeber?

Der Arbeitsvertrag wird zwischen dem Zeitarbeitnehmer und der Arbeitsagentur geschlossen. Aus diesem entstehen sämtliche rechtliche arbeitsrechtliche Konsequenzen wie bei jedem andern Beschäftigungsverhältnis auch. Beispielhaft seien die arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften wie, Urlaubsansprüche, Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit, Kündigungsfristen, Arbeitsschutz, Schwerbehinderten- und Mutterschutz und der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis genannt.
Die Arbeitnehmerüberlassung zahlt das Gehalt.
Die Arbeitsleistung jedoch wird bei dem Entleihbetrieb erbracht. Des Arbeitgebers Weisungsrecht wird dabei auf die Entleihfirma übertragen. Zeitarbeitnehmer unterliegen deshalb den Weisungen ihrer jeweiligen Vorgesetzten genauso wie die dort fest angestellten Mitarbeiter.


Welche Qualifikationen werden verlangt?

Es sind alle Qualifikationsstufen und unterschiedlichste Berufsbilder von ungelernt über den qualifizierten Facharbeiter bis hin zur leitenden Führungskraft in fast allen Unternehmensbereichen vertreten.
Sogar Manager nutzen die Gelegenheit, als Zeitarbeiter umfassende Erfahrungen in verschiedenen Unternehmen zu sammeln mit dem großen Vorteil, nicht jedes Mal beim Unternehmenswechsel kündigen zu müssen.


Was verdiene ich?

Hauptsächlich erfolgt die Bezahlung nach Tarif (z.B. Tarifvertrag zwischen dem Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. (BZA).Zeitarbeit und dem der DGB Tarifgemeinschaft Zeitarbeit) in Anhängigkeit von der ausgeübten Tätigkeiten, die in die jeweiligen tariflich festgelegten Entgeltgruppen einzustufen sind.
Auch die Qualifikation fließt mit ein.


Werden Überstunden bezahlt?

Um flexibel auf den aktuellen Bedarf reagieren zu können, werden Arbeitszeitkonten eingesetzt.
Überstunden werden mit Minusstunden bei niedriger Auftragslage während der Einsätze verrechnet.
Reine Überstunden- und Feiertagszuschläge werden in der Regel ausgezahlt.


Was passiert, wenn ich vorübergehend nicht vermittelt werden kann?

Das Risiko, eine Zeitarbeitskraft zeitweise nicht vermitteln zu können, trägt die Zeitarbeitsagentur.
Damit bleibt auch der Anspruch auf Gehaltszahlung währenddessen weiter erhalten.


Für welche Tätigkeiten an welchen Orten kann ich eingesetzt werden?

Ausschlaggebend ist hier Ihr Arbeitsvertrag, in dem der Einsatzbereich geregelt ist (z.B. einfache Aushilfstätigkeiten oder projektierende Ingenieursleistungen etc.).
Einen leitenden Manager kann man schon auf Grund seiner Bezahlung nach den tariflichen Entgelttabellen beispielsweise nicht als Raumpfleger einsetzen. Im Arbeitsvertrag wird auch Ihr grundsätzliches regionales Einsatzgebiet umrissen.


Kann mich der entleihende Betrieb dauerhaft übernehmen?

Das ist durchaus möglich. Ein eventuelles "Abwerbeverbot" im Arbeitsvertrag der Zeitarbeitsagentur wäre nichtig.
Für viele Arbeitnehmer ist die Zeitarbeitsagentur ein Sprungbrett in ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis bei der Entleihfirma. Dabei handelt es sich um einen klassischen Arbeitgeberwechsel.
Zunächst ist der Arbeitsvertrag mit der Arbeitnehmerüberlassung zu kündigen und ein neuer Arbeitvertrag mit dem künftigen Arbeitgeber zu schließen.
Nach Ablauf der Kündigungsfrist kann der Arbeitsplatzwechsel dann endgültig vollzogen werden.


Von wem bekomme ich ein Arbeitszeugnis?

Arbeitnehmer haben nach ihrem Ausscheiden aus dem Zeitarbeitsunternehmen einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.
Zusätzlich kann man sich bemühen, bei den jeweiligen Entleihunternehmen, eine schriftliche Beurteilung zu erhalten. Hierauf besteht im Gegensatz jedoch kein Rechtsanspruch.




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