Räumen Sie typische Vorurteile aus
dem Weg!- Was Sie über Zeitarbeit wissen sollten
Wer ist eigentlich mein Arbeitgeber?
Der Arbeitsvertrag wird
zwischen dem Zeitarbeitnehmer und der Arbeitsagentur geschlossen. Aus diesem
entstehen sämtliche rechtliche arbeitsrechtliche Konsequenzen wie bei
jedem andern Beschäftigungsverhältnis auch. Beispielhaft seien die
arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften wie, Urlaubsansprüche,
Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit, Kündigungsfristen,
Arbeitsschutz, Schwerbehinderten- und Mutterschutz und der Anspruch auf ein
Arbeitszeugnis genannt. Die Arbeitnehmerüberlassung zahlt das
Gehalt. Die Arbeitsleistung jedoch wird bei dem Entleihbetrieb erbracht. Des
Arbeitgebers Weisungsrecht wird dabei auf die Entleihfirma übertragen.
Zeitarbeitnehmer unterliegen deshalb den Weisungen ihrer jeweiligen
Vorgesetzten genauso wie die dort fest angestellten Mitarbeiter.
Welche Qualifikationen werden verlangt?
Es sind alle
Qualifikationsstufen und unterschiedlichste Berufsbilder von ungelernt
über den qualifizierten Facharbeiter bis hin zur leitenden
Führungskraft in fast allen Unternehmensbereichen vertreten. Sogar
Manager nutzen die Gelegenheit, als Zeitarbeiter umfassende Erfahrungen in
verschiedenen Unternehmen zu sammeln mit dem großen Vorteil, nicht jedes
Mal beim Unternehmenswechsel kündigen zu müssen.
Was
verdiene ich?
Hauptsächlich erfolgt die Bezahlung nach Tarif
(z.B. Tarifvertrag zwischen dem Bundesverband Zeitarbeit
Personal-Dienstleistungen e.V. (BZA).Zeitarbeit und dem der DGB
Tarifgemeinschaft Zeitarbeit) in Anhängigkeit von der ausgeübten
Tätigkeiten, die in die jeweiligen tariflich festgelegten Entgeltgruppen
einzustufen sind. Auch die Qualifikation fließt mit
ein.
Werden Überstunden bezahlt?
Um flexibel auf
den aktuellen Bedarf reagieren zu können, werden Arbeitszeitkonten
eingesetzt. Überstunden werden mit Minusstunden bei niedriger
Auftragslage während der Einsätze verrechnet. Reine
Überstunden- und Feiertagszuschläge werden in der Regel ausgezahlt.
Was passiert, wenn ich vorübergehend nicht vermittelt
werden kann?
Das Risiko, eine Zeitarbeitskraft zeitweise nicht
vermitteln zu können, trägt die Zeitarbeitsagentur. Damit bleibt
auch der Anspruch auf Gehaltszahlung währenddessen weiter
erhalten.
Für welche Tätigkeiten an welchen Orten kann
ich eingesetzt werden?
Ausschlaggebend ist hier Ihr Arbeitsvertrag,
in dem der Einsatzbereich geregelt ist (z.B. einfache Aushilfstätigkeiten
oder projektierende Ingenieursleistungen etc.). Einen leitenden Manager
kann man schon auf Grund seiner Bezahlung nach den tariflichen Entgelttabellen
beispielsweise nicht als Raumpfleger einsetzen. Im Arbeitsvertrag wird auch Ihr
grundsätzliches regionales Einsatzgebiet umrissen.
Kann
mich der entleihende Betrieb dauerhaft übernehmen?
Das ist
durchaus möglich. Ein eventuelles "Abwerbeverbot" im Arbeitsvertrag der
Zeitarbeitsagentur wäre nichtig. Für viele Arbeitnehmer ist die
Zeitarbeitsagentur ein Sprungbrett in ein dauerhaftes
Beschäftigungsverhältnis bei der Entleihfirma. Dabei handelt es sich
um einen klassischen Arbeitgeberwechsel. Zunächst ist der
Arbeitsvertrag mit der Arbeitnehmerüberlassung zu kündigen und ein
neuer Arbeitvertrag mit dem künftigen Arbeitgeber zu schließen.
Nach Ablauf der Kündigungsfrist kann der Arbeitsplatzwechsel dann
endgültig vollzogen werden.
Von wem bekomme ich ein
Arbeitszeugnis?
Arbeitnehmer haben nach ihrem Ausscheiden aus dem
Zeitarbeitsunternehmen einen Anspruch auf ein
Arbeitszeugnis. Zusätzlich kann man sich bemühen, bei den
jeweiligen Entleihunternehmen, eine schriftliche Beurteilung zu erhalten.
Hierauf besteht im Gegensatz jedoch kein Rechtsanspruch.
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